Lohnnebenkosten bei Jobs auf Thriving

Mit welchen Kosten muss ich noch rechnen? Was kommt vorraussichtlich dazu und was nicht?

Neben den traditionellen Lohnnebenkosten können bei vermehrter Beschäftigung von geringfügig Beschäftigen noch weitere Abgaben anfallen.

01Lohnnebenkosten bei Jobs auf Thriving

Was zählt überhaupt zu den Lohnnebenkosten?

In Österreich finanzieren die Arbeitgeberbeiträge, die man Lohnnebenkosten nennt:

  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt/Lohn)
  • bezahlten Krankenstand
  • bezahlten Urlaub
  • Fortbildungen
  • betriebliche Vorsorge (Abfertigung)
  • Insolvenz-Entgeltsicherung (Entgeltfortzahlung für ArbeitnehmerInnen im Fall von Unternehmensinsolvenz)
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld
  • Wohnbauförderung (Wohnbeihilfe)
  • SchülerInnenfreifahrt und Schulbuchaktion 
  • Kommunalsteuer für die Gemeinden (wichtigste Finanzierungsgrundlage der Gemeinden, mit der unter anderem Kindergärten, Busse etc. finanziert werden)

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten im Durchschnitt?

Durchschnittlich sprechen wir von ca. 30 % Lohnnebenkosten. Ca. und durchschnittlich deshalb, da es immer auf die Branche und die letztendliche Tätigkeit ankommt, wie hoch und welche Prozentsätze anfallen.

Man spricht zwar von höchstens 28 %, aber der Einfachheitshalber betiteln wir die Nebenkosten mit 30 %.

Wie setzen sich die Lohnnebenkosten zusammen?

Hierfür haben wir eine Tabelle der Österreichischen Gesundheitskasse für Dich herausgesucht:

Sozialversicherungsbeitrag eines Angestellten
Bezeichnung Beitragssatz Beitragssatz Dienstnehmer Beitragssatz Dienstgeber
Krankenversicherung 7,65 % 3,87% 3,78%
Unfallversicherung 1,2 % - 1,2%
Pensionsversicherung 22,8 % 10,25% 12,55%
Arbeitslosenversicherung 1) 6,0 % 3% 3%
Insolvenz -Entgeltsicherung 0,1 % - 0,1%
Betriebliche Vorsorge 1,53 % 1,53 %
Arbeiterkammerumlage 0,5 % 0,5% -
Wohnbauförderung 1,0 % 0,5% 0,5%
Summe 40,78 % 18,12% 22,66%
1) Bei geringem Einkommen verringert sich der Versichertenanteil Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Hier werden der gesamte Beitragssatz und die Aufsplittungen von Arbeitnehmer und Dienstgeber aufgeschlüsselt.

Hier können allerdings noch die Kommunalsteuern, Kammerumlagen, Urlaube, Dienstgeberbeiträge, etc. hinzukommen.

02Zusätzliche Abgaben

Gibt es zusätzlich Abgaben und wenn ja wann werden diese fällig?

Dienstgeberbeitrag

Prinzipiell fallen durch die Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten keine zusätzlichen Abgaben an.

Sollten jedoch in einem Unternehmen mehrere geringfügige Beschäftigte angestellt werden und wenn innerhalb eines Kalendermonats das Eineinhalbfache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2022: EUR 728,78), dann und nur dann wird zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag in der Höhe von 1,2 % eine pauschalierte Dienstgeberabgabe in der Höhe von 16,4 % (Krankenversicherung 3,85 Prozent und Pensionsversicherung 12,55 Prozent) fällig.


Aliquote Urlaubszahlungen

Prinzipiell steht jedem Arbeitnehmer Urlaubsentgeld zu bzw. eine aliquote Ersatzleistung, so auch für kurzfristig Beschäftigte.

Beispiel, eine kurzfristige Arbeitskraft arbeitet 2 Tage bei Ihnen, dann würde sich die aliquote Urlaubszahlung wie folgt berechnen:

Jahresurlaub * zurückgelegter Dienstzeit in Kalendertagen : 365

25 Tage Anspruch* 2 Tage Dienstzeit : 365 Tage = 0,137 Tage für aliquoter Ersatzleistung


Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Generell haben ebenfalls geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Das heißt, sollte eine geringfügig beschäftigte Person während dem Vertragsverhältnis und nach Arbeitsantritt krank werden, so hat er ganz regulär Anspruch auf Krankenstand.

Jedoch muss hierfür die Arbeitsunfähigkeit NACH Arbeitsantritt eingetreten sein.

Auch müssen bei Entgeltfortzahlungen und Krankenständen ganz normal Kranmeldebestätigungen vorgebracht werden. Sollten diese trotz Aufforderung nicht vorgelegt werden, verliert der Dienstnehmer für die Dauer des Versäumnisses den Anspruch auf Lohnfortzahlung.

03Wie funktioniert das auf Thriving?

Bei Thriving werden befristete, kurzfristige Jobs ausgeschrieben. Diese Jobs werden von Unternehmen mit einem Stunden-Bruttolohn versehen. Zu diesen Stundenbruttolöhnen kommen für den Dienstgeber, entsprechend der Branche und Tätigkeiten noch ca. 30 % Lohnnebenkosten hinzu. Dies führt das Unternehmen, genauso wie für seine Festanstellungen, automatisch ab.

Hierfür haben wir ein Tool eingebaut, das auf Basis der Arbeitszeiten und der Stundenlöhne sowie der zu erwartenden Lohnnebenkosten eine ca. Kostenanzeige für Unternehmen ausgibt.

Bitte beachten Sie aber, dass aufgrund der Komplexität und der Vielzahl von Einflüssen, wir nur ca. Angaben zur Orientierung ausgeben können und diese deshalb ohne Gewähr sind und auch eine korrekte Lohnverrechnung nicht ersetzen können.

Durch den mindest Bruttostundenlohn und die anfallenden Lohnnebenkosten werden auch gleich aliquote Urlaubszahlungen, Vorsorgen und Krankenstände mit vorab einkalkuliert.